Mitgliedschaft
FAQ zu den Zahlungen der Mitgliedschaft
Wann werden die Beiträge eingezogen?
Die Beiträge werden am 01.03. und am 01.09. eines jeden Jahres eingezogen.
Warum wurde dieses Jahr der Halbjahresbeitrag 2023 eingezogen?
Im vergangenen Jahr wurde der Mitgliedsbeitrag aufgrund eines hohen Arbeitsvolumens im Vorstand und einer geringeren Anzahl von Vorstandsmitgliedern nicht eingezogen. Daher wurde in diesem Jahr der Halbjahresbeitrag für 2023 erhoben, um die finanzielle Kontinuität zu gewährleisten.
Warum wird dieses und nächstes Jahr auch am 01.06. eingezogen?
Dies geschieht, um das nicht eingezogene Jahr 2023 langsam nachzuholen. Durch den zusätzlichen Einzug am 01.06. möchten wir sicherstellen, dass die finanzielle Lücke aus dem Vorjahr schrittweise ausgeglichen wird.
Ich habe bereits gekündigt. Warum werden trotzdem noch Beiträge eingezogen?
Bitte beachte, dass wir eventuell noch Beiträge einziehen könnten, die vor dem Zeitpunkt deiner Kündigung liegen. Solltest du der Meinung sein, dass du bereits zuvor gekündigt hast, wende dich bitte mit einem Kündigungsnachweis an verwaltung@sf-soest-muellingsen.de.
Ich habe Fragen zu meiner Mitgliedschaft. Wo kann ich mich hinwenden?
Bei Fragen zu deiner Mitgliedschaft wende dich bitte an verwaltung@sf-soest-muellingsen.de. Unsere Verwaltung steht dir gerne zur Verfügung und wird sich umgehend um deine Anliegen kümmern.
Gibt es Möglichkeiten zur Ratenzahlung für den Mitgliedsbeitrag?
Ja, wir bieten individuelle Lösungen an, falls es Schwierigkeiten bei der Zahlung des Mitgliedsbeitrags gibt. Kontaktiere uns hierzu bitte per E-Mail an verwaltung@sf-soest-muellingsen.de
Erhalte ich eine Bestätigung über die Zahlung meines Mitgliedsbeitrags?
Nein, alle Mitgliedsbeiträge werden per Lastschrift eingezogen. Sondervereinbarungen ausgenommen.